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Feuerschläuche

Unser Leistungsspektrum
im betrieblichen Brandschutz

Als qualifizierte Berater im Bereich Brandschutz unterstützen und beraten wir Sie gern zu den Anforderungen an den Brandschutz.

 

Eine Auswahl unserer Brandschutz-Leistungen finden Sie hier:

  • Erstellen/Fortschreiben der Brandschutzordnung  

  • Mitwirken bei Beurteilungen der Brandgefährdung an Arbeitsplätzen

  • Mitwirken bei der Ermittlung von Brand- und Explosionsgefahren 

  • Ausarbeitung von Betriebsanweisungen, soweit sie den Brandschutz betreffen 

  • baulichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen, soweit sie den Brandschutz betreffen

  • Mitwirken bei der Umsetzung behördlicher Anordnungen und bei Anforderungen des Feuerversicherers, soweit sie den Brandschutz betreffen 

  • Mitwirken bei der Einhaltung von Brandschutzbestimmungen bei Neu-, Um- und Erweiterungsbauten, Nutzungsänderungen, Anmietungen und Beschaffungen 

  • Beraten bei der Ausstattung der Arbeitsstätten mit Feuerlöscheinrichtungen und Auswahl der Löschmittel 

  • Mitwirken bei der Umsetzung des Brandschutzkonzeptes 

  • Kontrollieren, dass Flucht- und Rettungspläne, Feuerwehrpläne, Alarmpläne usw. aktuell sind

  • Erstellung und Aktualisierung von Flucht- und Rettungspläne, Feuerwehrpläne, Alarmpläne

  • Planen, Organisieren und Durchführen von Räumungsübungen 

  • Teilnehmen an behördlichen Brandschauen und Durchführen von internen Brandschutzbegehungen 

  • Aus- und Fortbilden von Beschäftigten in der Handhabung von Feuerlöscheinrichtungen und von Beschäftigten mit besonderen Aufgaben in einem Brandfall, z. B. Ausbildung Brandschutzhelfer 

  • regelmäßige Unterweisungen der Beschäftigten im Brandschutz 

  • Prüfen der Lagerung und/oder der Einrichtungen zur Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten, Gasen usw. 

  • Kontrollieren der Sicherheitskennzeichnungen für Brandschutzeinrichtungen und für die Flucht- und Rettungswege 

  • Mitwirken bei der Festlegung von Ersatzmaßnahmen bei Ausfall und Außerbetriebssetzung von Brandschutztechnischen Einrichtungen 

  • Unterstützen des Unternehmers bei Gesprächen mit den Brandschutzbehörden und Feuerwehren, den Feuerversicherern, den Berufsgenossenschaften, den Gewerbeaufsichtsämtern usw. 

  • Stellungnahme zu Investitionsentscheidungen, die Belange des Brandschutzes am Standort betreffen 

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